Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist in der Pflegeversicherung als Grundversorgung vorgesehen.
Wir erledigen für Sie:
- Einkäufe
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Nahrungszubereitung
Bei speziellen Krankheitsbildern oder bei drohender Mangelernährung übernehmen wir auch das Erstellen von erforderlichen Ernährungsplänen.
In bestimmten Fällen können in begrenztem Zeitumfang auch hauswirtschaftliche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.